Guten Tag,
in obiger Angelegenheit zeigen wir die Interessenwahrung der Firma VMA Music aus Berlin.
Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihnen begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschützte Werke gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG handelt.
I. Durch das vervielfältigen urheberrechtlich geschützter Werke haben Sie sich laut § 106 Abs. 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.
Unsere Mandantschaft arbeitet mit einem Antipiracy-Unternehmen zusammen, das Plattformen wie YouTube im Internet überprüft und die IP-Adresse von Usern feststellt und dokumentiert. Für ihren Account sind mehrere Vervielfältigungsversuche von urheberrechtlich geschützten Werken dokumentiert worden.
Betreffender Account: xXTheRealMXx
IP Adresse zum Tatzeitpunkt: 62.155.80.195
Aufgrund dieser Daten wurde bei der zuständigen Anwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen Sie gestellt.
Wir haben Sie daher aufzufordern,
1. es zu unterlassen, Tonaufnahmen oder anderes geschütztes Repertoire unseres Mandanten ohne die erforderliche Einwilligung zu vervielfältigen und/oder öffentlich zugänglich zu machen oder auf sonstige Weise auszuwerten, sowie
2. sich zur Absicherung dieses Unterlassungsanspruches zu verpflichten, bei zukünftigen Zuwiderhandlungen eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 EUR zu zahlen;
3. die in dieser Angelegenheit entstandenen Kosten zu tragen.
Sie sind dabei gemäß § 97 Abs. 1 UrhG zur Unterlassung und gemäß § 97a Abs. 1 UrhG zur Erstattung der Kosten unserer Inanspruchnahme verpflichtet. Die entstandenen Kosten geben wir Ihnen mit der folgenden Kostennote auf.
Die von Ihnen zu zahlende Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:
Gegenstandswert: 17,50 Euro
zzgl. Auslagenpauschale: 3,50 Euro
zzgl. Mehrwertsteuer: 3,99 Euro
Gesamtkosten: 24,99 Euro
Der geltend gemachte Betrag in Höhe von 24,99 Euro ist bis spätestens den 28.06.2011 unter Angabe des Aktenzeichens NI/230/32 zu zahlen.
Für eine schnelle und sichere Abwicklung verwenden wir paysafecard; Europas führendes Prepaid-Zahlungsmittel, erhältlich an vielen Tankstellen und Kiosken.
(Weitere Informationen finden Sie unter:
www.paysafecard.de)
Senden sie den 16-stelligen PIN-Code der paysafecard an:
ernstweber@live.de
Sollte bis zur angesetzten Frist kein Ausgleich der Kostennote stattgefunden haben, werden wir unverzüglich ein gerichtliches Mahnverfahren gemäß §§ 688 ff. ZPO gegen Sie einleiten.
Hochachtungsvoll,
Ernst Weber
Gesendet an: xxtherealmxx