Beiträge von HoZweMu

geschrieben am 07.10.2010 14:44:51 in Allgemeine Diskussionen
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Zitat von RPG Hacker:
Zitat von Skorme:
Naja... man muss ja nicht umbedingt saufen zum feiern.


Leider doch. Zumindest nach der Meinung der heutigen Gesellschaft.

Wenn du als heutige Gesellschaft Siebzehnjährige, alkoholsüchtige Jugendliche, die Komasaufen machen und nicht mit Alkohol umgehen können, ansiehst, hast du wohl recht RPG...

In unserer Stadt gehen die Jugendlichen vielleicht in den DInis(so heißt hier eine Disco) aber Alkohol trinken die wenigsten. Mein Cousin, 19 Jahre, feiert auch sehr viel mit Freunden, aber Alkohol trinken sie kaum. Wenn, dann nur sehr wenig. Und mein Cousin ist fast jede Woche ein Mal weg. Ich weiß nicht wie es in Großstädten ist, oder irgendwo anders, aber hier gehen die Jugendlichen eigentlich ganz gut um. Jedenfalls die, die auf das Gymnasium oder die Realschule gehen. Wie es auf der Haupt und Sonderschule ist, weiß ich nicht, weil ich niemanden von dort kenne... aber ich denke mal, dass es dort schon etwas krasser ist. Wenn ich mal mit meiner Mutter einkaufen fahre, müssen wir immer durch so eine Block gegend. Die Häuser türmen sich auf kleinsten Platz und überall ist es dreckig. Dort sitzen wohl die Jugendlichen auf dem Rasen und trinken und tun nichts anderes...
geschrieben am 07.10.2010 17:55:18 in witze
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Ich habe dem kleinen Max erzählt, dass zu Weihnachten der Osterhase kommt. Der wird sich noch freuen, wenn er den Hasen auf dem Tisch sieht.
geschrieben am 07.10.2010 18:09:18 in Gute Videos
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geschrieben am 07.10.2010 19:15:50 in Allgemeine Diskussionen
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Solange ihr beide nicht in die Gräben fallt oder so, und einer wenigstens noch klar denken kann, geht es ja.
Auf den feiern meiner Freunde trinke ich kein Alkohol. Ich bin ja erst 15... ein paar haben schon mal etwas auf einer Feier getrunken und haben nur gekotzt... die kannte ich aber nicht... und sich peinlich verhalten. Das ist auch der Grund warum ich erst mal nicht mehr feiern... mit Freunden unternehmen tu ich auch viel. Leider nur am Wochenende, weil die Schule an Wochentagen schon sehr stressig ist. Aber zuim Glück sauft ihr euch nicht ins Koma, Skormne^^


Die meisten rauchen und trinken eh nur, um dazu zu gehören.. das ist wieder ein Grund, weswegen ich nicht mit sowas anfangen werde...
geschrieben am 07.10.2010 21:38:08 in Allgemeine Diskussionen
zuletzt bearbeitet von HoZweMu am 07.10.2010 21:42:23.
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Man kann es auch im Internet gucken...
Mit Zattoo oder einem ähnlichem Programm!


EDIT:


Ninja Skorme
geschrieben am 08.10.2010 11:23:57 in Geburtstagskalender
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Alles gute, Tim
geschrieben am 08.10.2010 18:22:21 in Gute Videos
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Zitat von WYE:
Zitat von HoZweMu:
Wenn DU MICH einmal dumm anmachst, rufst DU mich an und ICH fick dich auseinander!
Wo ist da bitte die Logik. Wie schlimm manche heutzutage sind.


Wenn DIE DICH einmal DOOF anmachT, rufst du mich an und ich fick DIE auseinander!
Wo ist da bitte das richtige Verstehen. Wie schlimm manche heutzutage sind.

Ich hab es halt so verstanden. Es ist ja auch nicht leicht zu verstehen oder? Ich werde mir, nur weil es etwas undeutlich ist, es nicht gleich runterladen und langsam abspielen. Außerdem ist das auch nicht so wichtig, oder?
geschrieben am 08.10.2010 18:35:01 in Gute Videos
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Ich habs mir auch nicht zu ernt genommen



Simons Cat
geschrieben am 08.10.2010 21:05:32 in Lunar Magic 1.81
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viewtopic.php?f=21&t=105
geschrieben am 08.10.2010 22:50:25 in Allgemeine SMW Hacking Fragen
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Kurz und knapp:
Yoshi redet nichts, wenn er zum ersten mal befreit wurde. Woran könnte das liegen?
Wenn ich Yoshi woanders Platziere passiert das auch... Cutoffs im level nicht beachten, es geht um die Frage.
geschrieben am 08.10.2010 23:37:51 in Mert´s Comics, Illustrationen Animationen. etc
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Hm... was soll DAS sein... wirklich...
Super getroffen, sieht vom zeichnerischen klasse aus, auch wenn die Schuhe mir etwas zu aufgeblasen erscheinen. Wer auch immer das sein soll, er sieht Sexy aus! Beim Kopf, oben neben dem Rechtem Auge ist der Strich etwas Fehlgesetzt. Der, der in den Kopf hineinläuft... Die Pose, wie dieses Wesen steht, hast du auch gut getroffen.
Diese Substanz hätte Potenzial zu einer Berühmtheit. Ehrlich!
geschrieben am 09.10.2010 13:46:26 in Allgemeine SMW Hacking Fragen
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Danke für die schnellen Antworten. Hätte auch selber drauf kommen können >_>
geschrieben am 10.10.2010 0:17:38 in Screenshots/Videos Thread - Zeige dein Zeug h(i)er!
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Zitat von daniel6768:

Ich habe grade erst mit meinem ersten Mario hack angefangen und habe da ma par Münzen gemacht mein Hack sol ein Weinachtshack werden deswegen sind die Müntsen so gemacht wie Kugeln für den Tannenbaum und die bei der coin habe ich aus dem Joshi Gesicht ein Tannenbaum gemacht.


Wow, coole Idee, dass mit dem Tannenbaum statt eines Yoshikopfes finde ich besonders originell! Ich will mehr davon sehen
geschrieben am 10.10.2010 12:40:08 in Screenshots/Videos Thread - Zeige dein Zeug h(i)er!
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Ohh... die Kekse und die Zuckerstange sehen wirklich cool aus, ich bin wirklich seeeeehr gespannt auf noch mehr Süßes^^ Koopas mit Winterjacke und Goombas mit Zipfelmützen sähen da auch wirklich gut aus... am besten noch eine schöne winterliche Musik und ein paar tolle ExGFX und das Level ist perfekt! Bin gespannt auf das Level
geschrieben am 10.10.2010 12:46:22 in Allgemeine SMW Hacking Fragen
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Brauchst kein Tutorial machen, hat WYE doch schon, und es klappt Prima...


http://kaiser-deutschland.de/hdmarchiv.html


http://smwhacking.foren-city.de/topic,1 ... -hdma.html
geschrieben am 10.10.2010 12:58:00 in Allgemeine SMW Hacking Fragen
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Zitat von NoobHacker:
Neue Fragen:

Juhu
Zitat von NoobHacker:
1. Bei der Overworld Levelauswahl kann man ja nur Level 0 bis Level 13B.
Wie kann man die Auswahl erweitern?

Geht meines Wissens nicht, mein Lieber. Die ganzen anderen Level sind für Sub Level(Zwischenlevel) gedacht. Außerdem reichen doch so viele Level...

Zitat von NoobHacker:
2. Wenn ich ins Level AB gehe, dann stürzt die ROM ab, wieso?
also beim Emulator

Keine Ahnung, ich kann in dieses Level. Ein Screenshot von diesem Level in Lunar Magic würde hilfreich sein.
geschrieben am 10.10.2010 13:05:02 in Super Mario All-Stars 25th Anniversary Edition
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Vielleicht haben es schon einige von euch mitbekommen, Nintendo will die Alten Mario Spiele zum 25 Jährigen Jubiläum des kleinen Klempners neu raus bringen. Ja, eine Box mit alten Spielen auf einer Disc. Auf der Wii-Disc werden die Klassiker "Super Mario Bros.", "Super Mario Bros. 2", "Super Mario Bros. 3" und "Super Mario Bros.: The Lost Levels" enthalten sein. Außerdem wird es viele Extras dabei geben, wie zum Beispiel ein History 1985-2010 Booklet oder eine Soundtrack CD mit Musik von Super Mario Bros., Super Mario Bros. 2, Super Mario Bros. 3, Super Mario World, Super Mario 64, Super Mario Sunshine, New Super Mario Bros., Super Mario Galaxy, New Super Mario Bros. Wii, and Super Mario Galaxy 2. Ich werde es mir holen, nicht nur weil ich die ganzen Spiele nie gespielt habe, sondern auch weil ich die Soundtrack CD haben will!
Hoffentlich wird es sowas auch von Zelda geben...
geschrieben am 10.10.2010 13:08:31 in Allgemeine Diskussionen
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Zitat von Bandit:
Wieso denn nicht?
Jedes Jahr ist so ne Zahl


2013 wird es aber wohl keinen 13.13.13 geben, oder?
geschrieben am 10.10.2010 13:21:59 in Super Mario All-Stars 25th Anniversary Edition
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Der Preis für Europa wurde noch nicht angegeben, was ich nur weiß sind die Preise hier:
¥2,500 und $30 USD
Es wird in Europa am 03. Dezember 2010 erscheinen...
geschrieben am 10.10.2010 14:45:16 in Allgemeine Diskussionen
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Zitat von Skorme:
Zitat von RPG Hacker:
Zitat von RealLink:
10.10.10
101010
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2A


Und was ist an 2A jetzt das besondere, Tolle, coole? xD
Oder meintest du das jetzt nur so?

Wenn das nichts tolles ist >_>

§ 2a
Fahrerlaubnis auf Probe
(1) Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt; die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an. Bei Erteilung einer Fahrerlaubnis an den Inhaber einer im Ausland erteilten Fahrerlaubnis ist die Zeit seit deren Erwerb auf die Probezeit anzurechnen. Die Regelungen über die Fahrerlaubnis auf Probe finden auch Anwendung auf Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die ihren ordentlichen Wohnsitz in das Inland verlegt haben. Die Zeit seit dem Erwerb der Fahrerlaubnis ist auf die Probezeit anzurechnen. Die Beschlagnahme, Sicherstellung oder Verwahrung von Führerscheinen nach § 94 der Strafprozessordnung, die vorläufige Entziehung nach § 111a der Strafprozessordnung und die sofort vollziehbare Entziehung durch die Fahrerlaubnisbehörde hemmen den Ablauf der Probezeit. Die Probezeit endet vorzeitig, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird oder der Inhaber auf sie verzichtet. In diesem Fall beginnt mit der Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis eine neue Probezeit, jedoch nur im Umfang der Restdauer der vorherigen Probezeit.

(2) Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die nach § 28 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 in das Verkehrszentralregister einzutragen ist, so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen ist, die Fahrerlaubnisbehörde

1. seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wenn er eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,
2. ihn schriftlich zu verwarnen und ihm nahe zu legen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, wenn er nach Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,
3. ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn er nach Ablauf der in Nummer 2 genannten Frist innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.
Die Fahrerlaubnisbehörde ist bei den Maßnahmen nach den Nummern 1 bis 3 an die rechtskräftige Entscheidung über die Straftat oder Ordnungswidrigkeit gebunden. Für die verkehrspsychologische Beratung gilt § 4 Abs. 9 entsprechend.

(2a) Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre, wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 angeordnet worden ist. Die Probezeit verlängert sich außerdem um zwei Jahre, wenn die Anordnung nur deshalb nicht erfolgt ist, weil die Fahrerlaubnis entzogen worden ist oder der Inhaber der Fahrerlaubnis auf sie verzichtet hat.

(3) Ist der Inhaber einer Fahrerlaubnis einer vollziehbaren Anordnung der zuständigen Behörde nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 in der festgesetzten Frist nicht nachgekommen, so ist die Fahrerlaubnis zu entziehen.

(4) Die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 3 bleibt unberührt; die zuständige Behörde kann insbesondere auch die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anordnen, wenn der Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb der Probezeit Zuwiderhandlungen begangen hat, die nach den Umständen des Einzelfalls bereits Anlass zu der Annahme geben, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Hält die Behörde auf Grund des Gutachtens seine Nichteignung nicht für erwiesen, so hat sie die Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis an einem solchen Kurs nicht bereits teilgenommen hatte. Absatz 3 gilt entsprechend.

(5) Ist eine Fahrerlaubnis entzogen worden

1. nach § 3 oder nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 dieses Gesetzes, weil innerhalb der Probezeit Zuwiderhandlungen begangen wurden, oder nach § 69 oder § 69b des Strafgesetzbuches,
2. nach Absatz 3 oder § 4 Abs. 7, weil einer Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nicht nachgekommen wurde,
so darf eine neue Fahrerlaubnis unbeschadet der übrigen Voraussetzungen nur erteilt werden, wenn der Antragsteller nachweist, dass er an einem Aufbauseminar teilgenommen hat. Das Gleiche gilt, wenn der Antragsteller nur deshalb nicht an einem angeordneten Aufbauseminar teilgenommen hat oder die Anordnung nur deshalb nicht erfolgt ist, weil die Fahrerlaubnis aus anderen Gründen entzogen worden ist oder er zwischenzeitlich auf die Fahrerlaubnis verzichtet hat. Ist die Fahrerlaubnis nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 entzogen worden, darf eine neue Fahrerlaubnis frühestens drei Monate nach Wirksamkeit der Entziehung erteilt werden; die Frist beginnt mit der Ablieferung des Führerscheins. Auf eine mit der Erteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung gemäß Absatz 1 Satz 7 beginnende neue Probezeit ist Absatz 2 nicht anzuwenden. Die zuständige Behörde hat in diesem Fall in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen, sobald der Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb der neuen Probezeit erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.

(6) Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Anordnung des Aufbauseminars nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 und Absatz 4 Satz 2 sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 und Absatz 3 haben keine aufschiebende Wirkung.